Privat- und Gerichtsgutachten

Privatgutachten

Gerichtsgutachten

Streitschlichtung und Mediation

Erstellung von Privatgutachten

Privatgutachten werden , wie der Name schon sagt, von jedem potentiellen Auftraggeber privat beauftragt. Ein unverwechselbares Merkmal zum Unterschied zu einem Gerichtsgutachten besteht darin, dass der Auftraggeber den Gutachter bestellt, den Zweck und den Inhalt des Gutachtens vorgibt und auch bezahlt. Für diese Gutachten wird häufig der Begriff “ Parteigutachten“ verwendet, weil nur eine Partei das Gutachten dominiert.

Privatgutachten können – aber müssen nicht – von einem Gericht anerkannt werden. Daher empfehle ich, auch in einem Privatgutachten die Gegenseite einzubeziehen. Damit ist unter Umständen ein langwieriger und aufwändiger Prozess zu vermeiden.

In Rechtsstreitigkeiten entscheiden meist nur Fakten, die mit modernsten Messgeräten und Dokumentationen helfen,  den Rechtsfrieden wiederherzustellen. Ob es einen Konflikt zwischen Mietern und Vermietern gibt,  oder zwischen Eigentümern und Hausverwaltern, ich kann helfen , den Streit beizulegen.

Erstellung von Gerichtsgutachten

Als Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger bin ich regelmäßig für die Amts-und Landgerichte Duisburg, Essen, Mülheim,Oberhausen und Krefeld tätig. Diese Funktion erfülle ich bereits seit 2013.

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Rechtliches

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